Stromanschluss beim Neubau

Zwei Partner ohne die gar nichts geht

Für Ihre Stromversorgung sind immer zwei Partner notwendig:

  • Der Lieferant: Dieser kauft die elektrische Energie für Ihre Versorgung ein.
  • Der Netzbetreiber: Sie müssen an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen werden, damit Sie über das Netz, also über die Leitungen, mit Strom versorgt werden können. 
     

Bei einem Neubau sind weitere Partner notwendig:

  • Ein konzessionierter Elektroinstallateur, u.a. für die Leistungsbestimmung, Geräteauswahl, Herstellung der Strominstallation beim Kunden, etc.
     

Alle relevanten Informationen zur Herstellung des Stromanschlusses erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Ihr Weg zum funktionierenden Stromanschluss

  1. Im Tarifkalkulator der E-Control finden Sie sowohl den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber als auch eine Auswahl der für Sie in Frage kommenden Stromlieferanten.
     
  2. Kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Netzbetreiber und teilen Sie ihm mit, dass Sie einen „Netzzutritt“ benötigen.
     
  3. Zunächst wird durch den Netzbetreiber die technische Anbindung Ihres Hauses an das Stromnetz hergestellt. Dieser Vorgang wird als „Netzzutritt“ bezeichnet. Ihr Netzbetreiber teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Herstellung des Anschlusses benötigt werden, z.B. die Bestätigung eines Installateurs und Rauchfangkehrers über die ordnungsgemäße Ausführung.
     
  4. Kontaktieren Sie so früh wie möglich auch einen Stromlieferanten Ihrer Wahl und schließen Sie mit ihm einen Liefervertrag ab. Nur wenn Sie auch einen Liefervertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Strom versorgt werden.
     
  5. Zu der technischen Herstellung des Netzanschlusses gehört auch, dass Ihr Netzbetreiber einen Zähler für Ihr Haus oder Ihre Wohnung installiert, der Ihren Stromverbrauch erfasst.
     
  6. Mit Ihrem Netzbetreiber schließen Sie einen Vertrag ab, der „Netzzugangsvertrag“ genannt wird. In diesem Vertrag werden alle notwendigen Dinge geregelt, damit Sie mit Strom versorgt werden können.
     
  7. Wenn alle notwendigen Bestätigungen vorliegen, Sie einen Netzzugangsvertrag haben und mit einem Lieferanten Ihrer Wahl einen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Strom versorgt werden.
     

Folgende Themen könnten Sie auch interessieren: