Ihr Gasanschluss beim Umzug

Beim Einzug in eine Wohnung: welche Möglichkeiten haben Sie?

Damit nach einem Umzug Ihr neues Heim mit Gas versorgt werden kann, brauchen Sie zwei Verträge:
 
  • Einen Vertrag mit einem Gaslieferanten, den Sie frei wählen können.
  • Einen Netznutzungsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Gas versorgt werden.
     

Ihr Weg zum Gas im neuen Heim

  1. Im Tarifkalkulator der E-Control können Sie mit wenigen Klicks den für Sie günstigsten Gaslieferanten herausfinden.
     
  2. Kontaktieren Sie den Gaslieferanten Ihrer Wahl und lassen Sie sich von diesem ein Vertragsformular zusenden oder Sie drucken sich das Formular auf der Homepage des gewünschten Anbieters einfach direkt aus. Bei einigen Anbietern, die Ihnen der Tarifkalkulator anzeigt, können Sie direkt das jeweilige Vertragsformular herunterladen.
     
  3. Senden Sie dem Gaslieferanten das ausgefüllte und unterschriebene Vertragsformular zu.
     
  4. Gleichzeitig sollten Sie sich um den Netzzugangsvertrag kümmern: Kontaktieren Sie dazu Ihren Netzbetreiber.
     
  5. Nur wenn Sie beide Verträge rechtzeitig abgeschlossen haben, können Sie mit Gas versorgt werden.
     
  6. Der richtige Zählerstand: entweder der Netzbetreiber liest Ihren Gaszähler beim Einzug in die neue Wohnung ab oder Sie lesen den Zähler einfach selbst ab und geben den Zählerstand dem Netzbetreiber z.B. telefonisch bekannt.
     

Beim Auszug: Kündigungen nicht vergessen

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ausziehen, denken Sie daran, dass Sie zwei Vertragsverhältnisse haben:
 
  • Eines mit dem Gaslieferanten.
  • Eines mit dem Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Gas versorgt wurden.
     

Geben Sie diesen Vertragspartnern rechtzeitig Bescheid, dass Sie ausziehen werden:
Sie müssen die Verträge kündigen. Fristen und weitere Details dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Vertragspartner. Kontaktieren Sie die Unternehmen am besten telefonisch, dann erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte.

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